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(Vorsorge-)Vollmacht

Mit der (Vorsorge-)Vollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, für Sie gegenüber Dritten zu handeln, Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen. Sie können eine (Vorsorge-)Vollmacht umfassend für alle Aufgabenbereiche oder auch für einzelne Aufgabenbereiche (z. B. Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge) erteilen.

Details rund um das Thema Vorsorge und Erläuterungen zu den Formularen finden Sie auf der Seite fuersichvorsorgen.de.

Bestellen Sie gerne auch einen Formularsatz mit allen evtl. notwendigen Vorsorgedokumenten.