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Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich, wenn Sie keiner Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht erteilen können oder wollen. Sie kann aber auch zusätzlich zur (Vorsorge-)Vollmacht errichtet werden. In einer Betreuungsverfügung legen Sie vorsorglich fest, wer im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung Ihr:e gesetzliche:r Betreuer:in werden soll und/oder wer nicht. Diese Wünsche sind für das Betreuungsgericht grundsätzlich bindend.

Details rund um das Thema Vorsorge und Erläuterungen zu den Formularen finden Sie auf der Seite fuersichvorsorgen.de.

Bestellen Sie gerne auch einen Formularsatz mit allen evtl. notwendigen Vorsorgedokumenten.