Patientenverfügung
Wenn Sie volljährig und einwilligungsfähig sind, können Sie mit einer Patientenverfügung Ihren Willen zu medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen im Voraus verbindlich festlegen. Solche Situationen können irreversible Gehirnschädigungen (z. B. durch Unfall, Entzündung), (Wach-)Koma, weit fortgeschrittene Hirnabbauprozesse (z. B. bei Demenz), das Endstadium einer unheilbaren Krankheit sowie die Sterbephase sein.
Details rund um das Thema Vorsorge und Erläuterungen zu den Formularen finden Sie auf der Seite fuersichvorsorgen.de.
Bestellen Sie gerne auch einen Formularsatz mit allen evtl. notwendigen Vorsorgedokumenten.