Testament: Ihr Erbe regeln

In Ihrem Testament (= letztwillige Verfügung = Vermächtnis) legen Sie fest, wer Ihre Erben sind und wer was erbt. Sie müssen es entweder mit der Hand schreiben (= eigenhändiges Testament) oder zusammen mit einem Notar erstellen (= öffentliches Testament).

Liegt nach Ihrem Tod kein Testament vor, regelt die gesetzliche Erbfolge, was mit Ihrem Vermögen passiert. 

 

Unabhängig davon, was in Ihrem Testament steht, bekommen nahe Verwandte aber einen  sog. "Pflichtteil". Er beträgt die Hälfte dessen, was ein Pflichtteilberechtigter erben würde, wenn es kein Testament gäbe und die gesetzliche Erbfolge einträte. Einen Pflichtteil erhalten Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder. Gibt es niemand aus dieser Personengruppe, sind die Eltern pflichtteilberechtigt.

 

Mehr Informationen zum Testament

>> Im betanet unter Testament.

In der Broschüre "Erben und Vererben" des Bundesjustizministeriums. Kostenloser Download unter >> www.bmjv.de > Suchbegriff "Broschüre Erben und Vererben".