In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie behandelt und versorgt werden möchten, wenn Sie sich dazu nicht mehr äußern können oder wenn Sie es (z.B. infolge einer Demenz) nicht mehr selbst entscheiden können. Eine Patientenverfügung ist bindend für alle: Angehörige, Pflegende, Ärzte, ... Die bindende Wirkung ist gesetzlich abgesichert, aber es ist wichtig, dass die Festlegungen in der Patientenverfügung auch auf die jeweilige Situation zutreffen. Deshalb sollten sie sich bei der Erstellung einer Patientenverfügung medizinisch beraten lassen.
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> Sonderfall Organspende und Patiententenverfügung gleichzeitig
> Verfügung für Notfälle (Notarzteinsatz, Augsburger Notfallplan)