Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind Angebote, die genutzt werden können, wenn
- die Pflege zuhause vorübergehend nicht möglich ist oder
- wenn nach einem Klinikaufenthalt noch kein Pflegeplatz verfügbar ist.
Kurzzeitpflege: Überbrückung oder Entlastung
Kurzzeitpflegeeinrichtungen gibt es bei > Sozialstationen und > Pflegeheimen. Wie der Name schon sagt, sind sie darauf ausgerichtet, pflegebedürftige Patienten für eine begrenzte Zeit aufzunehmen.
Es gibt zwei typische Situationen, in denen Kurzzeitpflegeeinrichtungen helfen:
- Ein pflegebedürftiger Patient wird nach einer Erkrankung oder Krise aus der Klinik entlassen und kann aber nicht mehr nach Hause, weil dort die Pflege nicht möglich ist. Es gibt aber auch noch keinen Pflegeplatz für ihn.
- Der pflegende Angehörige fällt aus, z.B. weil er selbst erkrankt, und es gibt auch keine andere Möglichkeit, dass zuhause jemand die Pflege ersatzweise übernimmt. Das ist der seltenere Fall, denn in der Regel kommt dann die Verhinderungspflege (= Ersatzpflege, siehe unten) zum Zug.
Wenn Patienten Leistungen der Pflegekasse erhalten, erhalten sie bis zu 8 Wochen im Jahr auch Leistungen für die Kurzzeitpflege.
Details zur Höhe und zu den Voraussetzungen beschreibt das betanet unter > Kurzzeitpflege.
Verhinderungspflege, Ersatzpflege
"Ersatzpflege" ist der offizielle sozialrechtliche Ausdruck für das, was im allgemeinen als Verhinderungspflege bezeichnet wird. Dabei haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, für maximal 8 Wochen im Jahr die Pflege abzugeben, z.B. an andere Pflegepersonen oder einen Pflegedienst. Der Patient bleibt normalerweise in seiner gewohnten Umgebung. Aber es gibt auch die Möglichkeit Verhinderungs- oder Ersatzpflege in einem Heim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung ist, dass die pflegende Person den Patienten schon mindestens 6 Monate gepflegt hat. Als Gründe für die "Verhinderung" gelten z.B. Urlaub, Erkrankung, Erschöpfung oder Erntezeit.
Details zur Höhe und zu den Voraussetzungen beschreibt das betanet unter > Ersatzpflege.