Ein Betreuer wird vom Betreuungsgericht eingesetzt, wenn Sie sich in Teilen oder insgesamt nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können. In der Betreuungsverfügung bestimmen Sie für diesen Fall, wen Sie als Betreuer wünschen. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls Ihr Betreuer werden soll. Die Arbeit der Betreuer wird vom Betreuungsgericht kontrolliert.
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